Versicherungsteuer
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Die Versicherungsteuer ist eine Verkehrsteuer. Hierbei werden Pramien- oder Beitragszahlungen aus samtlichen Versicherungsvertragen besteuert. Allerdings nicht die Zahlungen zu den gesetzlichen und privaten Lebens- und Kranken- sowie die gesetzliche Arbeitslosenversicherung.
Die Versicherungsteuer ist eine Bundessteuer, welche durch die Lander erhoben wird. Die Steuer wird von den Versicherungsunternehmen fur den Versicherungsnehmer abgefuhrt. Bemessungsgrundlage fur die Steuer ist das Jahresentgelt (Beitrag oder Pramie). Die Ausnahme bildet die Hagelversicherung, hier nach der Versicherungssumme.
Der Steuersatz betragt 16 Prozent des Jahresentgeltes. Ausnahmen: Feuerversicherung und Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung 11 Prozent, Gebaudeversicherung mit Feueranteil 14,75 Prozent, Hausratversicherung mit Feueranteil 15 Prozent, Seeschiffskaskoversicherung 2 Prozent und Unfallversicherung mit Pramienruckgewahr 3,2 Prozent des Versicherungsentgelts. Fur die Hagelversicherung betragt sie 0,2 Promille der Versicherungssumme.
Rechtsgrundlage sind das Versicherungsteuergesetz i. d. F. vom 10. Januar 1996 (BGBl I 1996, S. 22) inklusive zwischenzeitlicher Anderungen und die Versicherungsteuer-Durchfuhrungsverordnung.
Kategorie:Offentliche Finanzen
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